
Ihr Weg zur Therapie: Wissenswertes & Häufige Fragen
Der Entschluss, eine Therapie zu beginnen, ist oft der erste Schritt zu einer spürbaren Entlastung. Damit Sie sich ganz auf Ihren Weg konzentrieren können, habe ich hier alle wichtigen Informationen rund um den Ablauf, die medizinischen Voraussetzungen und die Abrechnung für Sie zusammengestellt:
Indikationen → Wann ist eine Therapie sinnvoll?
Indikationen & Diagnosen – Wann ist eine Therapie sinnvoll?
Die Anlässe für eine therapeutische Begleitung sind vielfältig. Sie können durch bestehende seelische Erkrankungen, aber auch durch aktuelle Lebenskrisen oder traumatische Erfahrungen hervorgerufen werden. Ziel der Begleitung ist es, zur Stabilisierung im emotionalen, körperlichen und sozialen Bereich beizutragen.
Für Erwachsene:
Ergotherapie und Kunsttherapie unterstützen Sie in Einzel- oder Gruppensitzungen, unter anderem bei:
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Affektiven Störungen: wie Depressionen oder Belastungsreaktionen.
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Angst- und Zwangserkrankungen: kann zu mehr Sicherheit im Alltag beitragen.
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Traumafolgestörungen (PTBS, K-PTBS): kann behutsam zur Stabilisierung nach schweren Erlebnissen beitragen.
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Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen: zur Förderung der Beziehungskompetenz.
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Psychosomatischen Erkrankungen & Schmerzsyndromen: wenn die Seele über den Körper spricht.
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Suchterkrankungen: kann als begleitende Unterstützung zur Abstinenz beitragen.
Für Kinder & Jugendliche:
In der Einzeltherapie begleiten wir Kinder ab 5 Jahren spielerisch und kreativ bei der Entfaltung ihrer Potenziale. Ein besonderer Fokus liegt auf:
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Konzentration & Aufmerksamkeit: Unterstützung bei Aufmerksamkeitsbesonderheiten wie ADS/ADHS.
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Emotionaler Entwicklung: Hilfe bei Verhaltensbesonderheiten im sozialen Miteinander oder Ängsten.
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Lernschwierigkeiten: Förderung der Handlungsplanung und Ausdauer.
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Körper- und Essverhalten: Begleitung bei einem herausfordernden Ess- oder Körperverhalten.
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Sprachentwicklungsverzögerung: kreative Anreize zur Kommunikation.
Ihr Weg zur Therapie: Informationen zur Verordnung
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird als Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Damit die Kosten übernommen werden können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
1. Wer stellt das Rezept aus?
Eine Verordnung für Ergotherapie (Heilmittelverordnung Muster 13) kann von verschiedenen Fachärzten ausgestellt werden
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Hausärzte
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Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
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Fachärzte für Psychosomatische Medizin
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Behandelnder Psychotherapeut
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Kinder- und Jugendärzte (Pädiater)
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Neurologen
2. Checkliste für Ihr Rezept
Damit das Rezept bei den Krankenkassen gültig ist und wir direkt mit der Therapie beginnen können, achten Sie bitte darauf, dass folgende Punkte korrekt ausgefüllt sind:
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Behandlungsart: Für die Therapie muss „Psychisch-funktionelle Behandlung“ angekreuzt sein.
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Blankoverordnung: Seit kurzem gibt es die Möglichkeit der Blankoverordnung, die uns mehr Flexibilität in der Therapiegestaltung ermöglicht.
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Diagnose & Leitsymptom: Das Rezept muss eine Diagnose (ICD-Nummer), ein Leitsymptom sowie den passenden Indikationsschlüssel (z. B. PS2 oder PS3) enthalten.
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Therapieform: Falls Sie an einer unserer Gruppen teilnehmen möchten, muss der Arzt das entsprechende Feld für „Gruppentherapie“ ankreuzen.
3. Fristen und Kosten
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Gültigkeit: Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden.
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Kosten: Für gesetzlich versicherte Erwachsene fällt die übliche Zuzahlung an (10 € pro Rezept plus 10 % der Behandlungskosten), sofern keine Befreiung vorliegt. Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.
Ablauf & Häufige Fragen
Der erste Schritt in eine neue Praxis ist oft mit Fragen verbunden. Hier finden Sie Antworten zum organisatorischen Rahmen der Behandlung.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie können sich per E-Mail oder telefonisch anmelden. Da ich mich während der Therapiesitzungen ganz meinen Klienten widme, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie zeitnah zurück. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: Kontakt
Wie lange dauert eine Sitzung?
Die Dauer richtet sich nach der Verordnungsart und dem individuellen Bedarf:
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Einzeltherapie: In der Regel 60 Minuten.
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Gruppentherapie: Meist 90 bis 120 Minuten, um ausreichend Raum für Gestaltung und anschließende Reflexion zu bieten.
Wie lange dauert die gesamte Behandlung? Gibt es eine maximale Anzahl an Stunden?
Die Therapie kann fortgeführt werden, solange eine medizinische Notwendigkeit besteht und sie ärztlich weiter verordnet wird.
Was kostet die Behandlung?
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte
Wenn eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vorliegt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen in der Regel 90 % der erstattungsfähigen Behandlungskosten. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen.
Privatversicherte
Die Erstattung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über Ihren individuellen Erstattungsanspruch.
Wichtig für Ihren ersten Termin
Damit wir Ihre ergotherapeutische Behandlung regulär über Ihre Krankenkasse abrechnen können, muss eine gültige Heilmittelverordnung vorliegen. Bitte bringen Sie diese zu Ihrem ersten Termin mit.
Sollten Sie noch keine gültige Verordnung haben und dennoch einen Termin wünschen, kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Eine Anamnese, Befunderhebung oder andere therapeutische Leistung ohne gültige Verordnung kann gegebenenfalls privat zu bezahlen sein. Ob eine solche Leistung angeboten wird und welche Kosten entstehen, klären wir selbstverständlich vorab mit Ihnen. Eine private Kostenübernahme wird vor der Leistungserbringung vereinbart.
Kann ich die Therapie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen?
Ja, Sie können alle Angebote meiner Praxis auch als Selbstzahler nutzen.
Grundsätzlich gilt jedoch: Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Sie bei einer entsprechenden medizinischen Diagnose und Behandlungsbedarf einen gesetzlichen Anspruch auf Ergotherapie als Heilmittel. Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, stellt Ihr Arzt die Verordnung aus, und die Kosten werden (bis auf die gesetzliche Zuzahlung) von Ihrer Krankenkasse übernommen. Eine private Abrechnung ist daher meist nur dann notwendig, wenn Sie Leistungen ohne ärztliche Verordnung wünschen oder die Kosten für spezialisierte Angebote wie die Trauerbegleitung selbst tragen möchten.
Behandeln Sie auch Kinder?
Ja, wir arbeiten in der Praxis mit Kindern ab 5 Jahren.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre ärztliche Verordnung sowie (falls vorhanden) relevante Vorbefunde mit.
Sollte Ihnen die Verordnung noch nicht vorliegen oder sollten Sie unsicher sein, ob sie gültig ist, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Termin. So können wir gemeinsam klären, ob der Termin wie geplant stattfinden kann und ob gegebenenfalls private Kosten entstehen.
Da wir in der Gestaltungstherapie mit Materialien wie Farbe, Ton oder Sand arbeiten, empfiehlt es sich, bequeme Kleidung zu tragen, die auch einmal einen Farbspritzer vertragen kann.
Dürfen Hunde mit in die Praxis?
Ja, unbedingt!
Wir lieben Hunde und freuen uns über jeden Vierbeiner, der zu uns kommt. Es wäre sehr schön, wenn Ihr Hund verträglich ist mit anderen Hunden ist. Bei Einzeltherapiesitzungen ist das egal.
Wo befindet sich die sinn.bild Praxis?
Die Praxis liegt in der Kniephofstr. 7 in 12157 Berlin-Steglitz. Sie ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
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U-Bahn: U9 (Bahnhof Schloßstraße)
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S-Bahn: S1 (Bahnhof Feuerbachstraße)
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Bus: Linie 170 (Haltestelle Filandastraße)
Sie haben weitere Fragen?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und beantworte gern Ihre offenen Fragen.
